Hunde

Informationen zur Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
“Verordnung über mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit”


Hunde folgender Rassen werden nach dieser Verordnung als Kampfhund der Kategorie II eingestuft:

Alano, American Bulldog, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler.

Als Folge dieser Einstufung braucht der Halter dieses Hundesgrundsätzlich eine Erlaubnis der Wohnsitzgemeinde.

Die Erlaubnispflicht entfällt nur dann, wenn durch ein Gutachten eines Sachverständigen die Ungefährlichkeit des Hundes nachgewiesen wird.


Weitere Auskünfte werden über die VG Alteglofsheim, unter der Tel. 0 94 53 / 931 14, erteilt.